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   LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17   

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LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17 (https://dejure.org/2017,35157)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.06.2017 - 6 Sa 49/17 (https://dejure.org/2017,35157)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 6 Sa 49/17 (https://dejure.org/2017,35157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 133 Abs 1 S 1 InsO, § 133 Abs 1 S 2 InsO, § 129 Abs 1 InsO
    Rückzahlung von Arbeitsvergütung - Vorsatzanfechtung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Insolvenzverfahren, Arbeitsvergütung, Rückzahlung, Insolvenzverwalter, Insolvenzanfechtung, Vorsatzanfechtung, Kenntnis, Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anfechtung von Rechtshandlungen des Insolvenzschuldners; Vermutungsregelung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    Die vorliegenden Tatsachen lassen allenfalls Schlussfolgerungen auf Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungsstockungen oder eine Tendenz zum Vermögensverfall zu, was nicht ausreichend ist (vgl. BGH 19.02.2009 - IX ZR 62/08 - juris, Rz. 17).

    Bei einem Arbeitnehmer, der - wie die als Kellnerin beschäftigte Beklagte - nicht über derartige Insiderkenntnisse verfügt, kann hiervon hingegen nicht ohne weiteres ausgegangen werden (BGH 19.02.2009 - IX ZR 62/08 -, juris, Rz. 16, 17).

    § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO verlangt aber gerade Kenntnisse von den konkreten Umständen, die ein eindeutiges Urteil über die Liquiditätsgesamtlage des Unternehmens ermöglichen (BGH 19.02.2009 - IX ZR 62/08 -, juris, Rz. 17).

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    Der Benachteiligungsvorsatz liegt vor, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger gewollt oder sie jedenfalls als mutmaßliche Folge seines Handeln erkannt und gebilligt hat, sei es auch als sogar unerwünschte Nebenfolge eines anderen erstrebten Vorteils (BAG 12.09.2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 51; BGH 05.12.2013 - IX ZR 93/11 - Rn. 9).

    Erforderlich aber auch ausreichend hierfür ist, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH 08.10.2009 - IX ZR 173/07 - BAG 06.10.2011 - 6 AZR 732/10 - juris, Rz. 41; 12.09.2013 - 6 AZR 980/11 - juris, Rn. 63).

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 732/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    Erforderlich aber auch ausreichend hierfür ist, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH 08.10.2009 - IX ZR 173/07 - BAG 06.10.2011 - 6 AZR 732/10 - juris, Rz. 41; 12.09.2013 - 6 AZR 980/11 - juris, Rn. 63).

    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind dabei nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Würdigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den subjektiven Tatbestandsmerkmalen der Vorsatzanfechtung um innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsachen handelt, auf die regelmäßig nur mittelbar aus objektiven Tatsachen im Sinne von mehr oder weniger gewichtigen Beweisanzeichen geschlossen werden kann, wobei eine Gesamtwürdigung erforderlich ist und sich eine schematische Betrachtung verbietet (BAG 06.10.2011, a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 25.09.2013 - 3 Sa 242/13 -, juris, Rz. 42).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    Der Anfechtungsgegner muss die Liquidität oder das Zahlungsverhalten des Schuldners wenigstens laienhaft bewerten können (BGH 13.08.2009 - IX ZR 159/06 -).
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    Das bedeutet, dass auch das Indiz der Zahlungsunfähigkeit, dem der IX. Senat des BGH besondere Bedeutung beimisst (vgl. BGH 29.11.2011 - ZR 202/10 - Rn. 15 ), einzelfallbezogen auf seine Beweiskraft hin geprüft werden muss; das gilt sowohl für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf Seiten des Schuldners als auch für die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon (BAG 29.01.2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 72 ff.).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15

    Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    Es lägen die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 09.06.2016 (IX ZR 174/15) herausgearbeiteten Indizien für eine Zahlungseinstellung im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO vor.
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08

    Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    § 133 Abs. 1 InsO beruht auf der Erwägung, dass Rechtshandlungen keinen Schutz gegenüber den anderen Gläubigern verdienen, die in einer dem Geschäftsgegner bekannten Absicht vorsätzlicher Benachteiligung der Gläubiger vorgenommen werden (BAG 10.12.2009 - IX ZR 128/08).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    Benachteiligungsvorsatz ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Schuldner lediglich seinen vertraglichen Pflichten nachkommen wollte; denn für den Eventualvorsatz ist eine zusätzliche gläubigerbenachteiligende Motivation nicht erforderlich (BGH 10.01.2013 - IX ZR 13/12 - Rn. 15).
  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 93/11

    Insolvenzanfechtung: Prognose einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    Der Benachteiligungsvorsatz liegt vor, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger gewollt oder sie jedenfalls als mutmaßliche Folge seines Handeln erkannt und gebilligt hat, sei es auch als sogar unerwünschte Nebenfolge eines anderen erstrebten Vorteils (BAG 12.09.2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 51; BGH 05.12.2013 - IX ZR 93/11 - Rn. 9).
  • BGH, 16.01.2014 - IX ZR 31/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbares Unterlassen der Einrichtung eines neuen, freien

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
    Für eine Rechtshandlung ist kennzeichnend, dass der Schuldner selbst darüber entscheidet, ob er eine Leistung erbringt oder verweigert (BGH 16.01.2014 - IX ZR 31/12).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07

    Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2013 - 3 Sa 242/13

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung - Insolvenzanfechtung

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